Aktuelles
Sehr geehrte Patienten
COVID-19 :
Impfungen führen wir durch !
Wir empfehlen die zusätzliche Grippeimpfung!
Postoperative Betreuung:
Der Gesetzgeber hat die Krankenhäuser verpflichtet, bis 14 Tage nach Entlassung die Patienten ambulant nachzubetreuen. Das ist in der OP-Pauschale enthalten. Somit bekommen wir die nötigen Verbandswechsel und zuletzt den Fadenzug nicht vergütet, wenn wir das übernehmen.
Das heißt, daß die Krankenhäuser offiziell für die Wundnachbetreuung und zuletzt die Fädenentfernung verantwortlich sind.
Dazu haben die Krankenhäuser natürlich keine Lust und verweisen immer wieder auf die niedergelassenen Ärzte.
Anders verhält es sich nach ambulanten Operationen. Hier können wir die Wundnachbetreuung übernehmen.
Voraussetzung hierfür aber ist, daß wir eine Überweisung des Operateurs erhalten, damit wir die Wundebetreuung vergütet bekommen und abrechnen können.